Eine Person, die mindestens drei dieser Kriterien erfüllt, wird als “abhängig” diagnostiziert (WHO, ICD-10).
Eine definitive Abhängigkeitsdiagnose kann nur gestellt werden, wenn drei oder mehr der
folgenden Kriterien irgendwann in den letzten 12 Monaten festgestellt wurden:
1.1. Starker Wunsch oder ein Gefühl des Zwanges, die Substanz zu konsumieren;
2.Schwierigkeiten bei der Kontrolle des Drogenkonsums hinsichtlich des Beginns, des Endes und des Umfangs des Konsums;
3.Zustand des physiologischen Entzugs, wenn der Substanzkonsum aufgehört hat oder reduziert wurde, was durch das Entzugssyndrom belegt ist, oder wenn die gleiche Substanz (oder eine ähnliche) zur Linderung oder Verhinderung von Entzugssymptomen verwendet wird;
4.Nachweis der Verträglichkeit, so dass steigende Dosen der psychoaktiven Substanz erforderlich sind, um Wirkungen zu erzielen, die ursprünglich mit niedrigeren Dosen erzeugt wurden;
5.Fortschreitender Verzicht auf alternative Vergnügungen und Interessen zugunsten des Konsums psychoaktiver Substanzen; oder ein erhöhter Zeitaufwand, der erforderlich ist, um die Substanz zu erhalten oder zu konsumieren sowie sich von ihren Wirkungen zu erholen;
6.Anhaltender Drogenkonsum trotz eindeutiger Hinweise auf schädliche Folgen wie: Leberschäden durch übermäßigen Alkoholkonsum, depressive Verstimmungen nach Zeiten des Drogenmissbrauchs, Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen im Zusammenhang mit der Substanz. In diesem Fall sollte versucht werden, festzustellen, ob sich der Anwender wirklich der Art und des Ausmaßes der Schäden bewusst war.